Haben Sie schon eine Lösung zum Abruf der eAU? | Arbeitgeber sind ab 01.01.2023 verpflichtet... 😊                                                                                     
Probleme mit der Darstellung? Im Browser ansehen.
Logo

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Jahr 2022 neigt sich mit großen Schritten dem Ende zu und es war wie die letzten Jahre auch, ein Jahr mit vielen Turbulenzen. Und mit Turbulenzen startet das neue Jahr 2023 auch direkt wieder durch. Der Gesetzgeber hat zum Jahresanfang gleich eine große Änderung im Personalbereich zu bieten, nämlich: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Und diese Änderung betrifft alle Unternehmen.

Aus einer „Bringschuld“ des Arbeitnehmers, wird eine „Holschuld“ des Arbeitgebers. Und wie es der Datenschutz will, darf dieses natürlich nur dann durchgeführt werden, wenn ein begründetes Interesse Seitens des Arbeitgebers vorliegt. Aber was genau bedeutet dieses? Grundsätzlich kann man sagen, dass ein Abruf der eAU-Daten nicht pauschal durchgeführt werden darf; und genau das führt unweigerlich zu einem Mehraufwand auf Seiten des Arbeitgebers. Damit Sie als unser Kunde diesen Aufwand nicht dauerhaft „manuell“ betreiben müssen, haben wir das Modul planzeit® eAU ins Leben gerufen.

Derzeit befinden wir uns mit der itsg im Zertifizierungsschritt, da nur Systemgeprüfte Softwarelösungen diesen Service anbieten dürfen. Grundsätzlich können wir bereits heute schon sagen, dass wir Stand heute einer der wenigen Anbieter sind, die dieses ab Anfang 2023 anbieten dürfen. Wir haben unter der Website eau.jetzt einige Informationen zu diesem wirklich bedeutsamen Thema zusammengefasst. Aus unserer Sicht sind mit unserer Lösung zukünftig zwei Varianten vorstellbar.

Unser Angebot für Sie

Grafik vergrößern

Variante 1

Der Mitarbeiter teilt Ihnen telefonisch den Zeitraum seiner Krankmeldung mit. Sie tragen die Abwesenheit des Mitarbeiters mit dem Buchungscode „Krank mit Arztbesuch“ manuell in planzeit ein. Aufgrund dieser Eintragung löst planzeit einen Prozess aus und fragt somit automatisch bei den Krankenkassen an. Sofern die AU bestätigt zurückgemeldet wird, wird der Buchungscode in planzeit automatisch durch den Buchungscode „Krank“ ersetzt. Sollten Ihre Daten bereits heute mit einer Lohn- und Gehaltschnittstelle an das Entgeltsystem übermittelt werden, stehen somit alle relevanten Daten dafür zur Verfügung.

Unser Angebot für Sie

Variante 2

Der Mitarbeiter meldet sich morgens im Unternehmen telefonisch krank. Sofern dieser beim Arzt gewesen ist, meldet dieser den Zeitraum seiner Krankmeldung mit der planzeit App, oder per planzeit Web. Durch diese Meldung wird in planzeit der Buchungscode „Krank mit Arztbesuch“ automatisch eingetragen. Aufgrund dieser Eintragung löst planzeit einen Prozess aus und fragt somit automatisch bei den Krankenkassen an. Sofern die AU bestätigt zurückgemeldet wird, wird der Buchungscode in planzeit automatisch durch den Buchungscode „Krank“ ersetzt. Sollten Ihre Daten bereits heute mit einer Lohn- und Gehaltschnittstelle an das Entgeltsystem übermittelt werden, stehen somit alle relevanten Daten dafür zur Verfügung.


Welche Variante für Sie die bessere ist, müssen Sie selbst abwägen. Wir sind uns jedenfalls sicher, dass Sie mit beiden Varianten dauerhaft viel Zeit und Kosten einsparen können. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite und erstellen Ihnen auf Anfrage das für Sie passende Angebot.



planzeit - WIR sind anders aus gutem Grund.


Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung und Softwarelösungen - Made in Germany - sind wir für unsere Kunden stets persönlich zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen,

Björn Berkenkötter
Geschäftsführung / CEO
planzeit GmbH
Nordstr. 42
59269 Beckum
Deutschland

Siegel Software Made in Germany Siegel Software Hosted in Germany
Telefon +49 (2521) 29903 - 30
Fax +49 (2521) 29903 - 50
E-Mail Adresse kontakt@planzeit.de
Webseite Zum Webauftritt

Unser Support steht Ihnen von Montag-Freitag von 9-15 Uhr zur Verfügung. Natürlich können Sie uns auch jederzeit eine E-Mail schreiben oder unser Kontaktformular nutzen: Kontakt

Amtsgericht Münster HRB 18699 Ust.-Identnummer: DE300925515
Geschäftsführer: Björn Berkenkötter, Sven Rosenberger