Sehr geehrte Damen und Herren,
das Jahr 2022 neigt sich mit großen
Schritten dem Ende zu und es war wie die letzten Jahre auch,
ein Jahr mit vielen Turbulenzen. Und mit Turbulenzen startet
das neue Jahr 2023 auch direkt wieder durch. Der Gesetzgeber
hat zum Jahresanfang gleich eine große Änderung im
Personalbereich zu bieten, nämlich: die elektronische
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Und diese
Änderung
betrifft alle Unternehmen.
Aus einer „Bringschuld“ des
Arbeitnehmers, wird eine „Holschuld“ des Arbeitgebers. Und
wie es der Datenschutz will, darf dieses natürlich nur dann
durchgeführt werden, wenn ein begründetes Interesse Seitens
des Arbeitgebers vorliegt. Aber was genau bedeutet dieses?
Grundsätzlich kann man sagen, dass ein Abruf der eAU-Daten
nicht pauschal durchgeführt werden darf; und genau das führt
unweigerlich zu einem Mehraufwand auf Seiten des
Arbeitgebers. Damit Sie als unser Kunde diesen Aufwand nicht
dauerhaft „manuell“ betreiben müssen, haben wir das Modul
planzeit® eAU ins Leben gerufen.
Derzeit befinden wir uns
mit der itsg im Zertifizierungsschritt, da nur
Systemgeprüfte Softwarelösungen diesen Service anbieten
dürfen. Grundsätzlich können wir bereits heute schon sagen,
dass wir Stand heute einer der wenigen Anbieter sind, die
dieses ab Anfang 2023 anbieten dürfen. Wir haben unter der
Website eau.jetzt einige
Informationen zu diesem
wirklich bedeutsamen Thema zusammengefasst. Aus unserer
Sicht sind mit unserer Lösung zukünftig zwei Varianten
vorstellbar.
Grafik
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Variante 1
Der Mitarbeiter teilt Ihnen telefonisch den Zeitraum seiner
Krankmeldung mit. Sie tragen die Abwesenheit des
Mitarbeiters mit dem Buchungscode „Krank mit Arztbesuch“
manuell in planzeit ein. Aufgrund dieser Eintragung löst
planzeit einen Prozess aus und fragt somit automatisch bei
den Krankenkassen an. Sofern die AU bestätigt zurückgemeldet
wird, wird der Buchungscode in planzeit automatisch durch
den Buchungscode „Krank“ ersetzt. Sollten Ihre Daten bereits
heute mit einer Lohn- und Gehaltschnittstelle an das
Entgeltsystem übermittelt werden, stehen somit alle
relevanten Daten dafür zur Verfügung.
Variante 2
Der Mitarbeiter meldet sich morgens im Unternehmen
telefonisch krank. Sofern dieser beim Arzt gewesen ist,
meldet dieser den Zeitraum seiner Krankmeldung mit der
planzeit App, oder per planzeit Web. Durch diese Meldung
wird in planzeit der Buchungscode „Krank mit Arztbesuch“
automatisch eingetragen. Aufgrund dieser Eintragung löst
planzeit einen Prozess aus und fragt somit automatisch bei
den Krankenkassen an. Sofern die AU bestätigt zurückgemeldet
wird, wird der Buchungscode in planzeit automatisch durch
den Buchungscode „Krank“ ersetzt. Sollten Ihre Daten bereits
heute mit einer Lohn- und Gehaltschnittstelle an das
Entgeltsystem übermittelt werden, stehen somit alle
relevanten Daten dafür zur Verfügung.
Welche Variante für Sie die bessere ist, müssen Sie selbst
abwägen. Wir sind uns jedenfalls sicher, dass Sie mit beiden
Varianten dauerhaft viel Zeit und Kosten einsparen können.
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite und erstellen
Ihnen auf Anfrage das für Sie passende Angebot.
planzeit - WIR sind anders aus
gutem Grund.
Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung und
Softwarelösungen - Made in Germany - sind wir für unsere
Kunden stets persönlich zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Berkenkötter
Geschäftsführung / CEO
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