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Sehr geehrter Herr Spieckerhoff,
innovative Softwarelösungen der Bereiche Zeitwirtschaft, Human-Resources und Sicherheitstechnik gewinnen weiterhin an großer Bedeutung.
Mit unserer heutigen E-Mail nehmen wir Bezug auf das EuGH Urteil zur umfassenden Arbeitszeiterfassung vom 14.05.2019 und möchten Ihnen unsere Lösungen zur Umsetzung der Anforderungen aufzeigen. Mit in Kraft treten des Urteils sollen nun künftig alle Arbeitszeiten Ihrer Arbeitnehmer erfasst werden. Sollten Sie bisher nur für einen Teil Ihrer Arbeitnehmer die systematische Erfassung der Zeiten umsetzen, können Sie durch eine Lizenzerweiterung weitere Mitarbeiter in Ihre bestehende Lösung von planzeit integrieren. Sollten Sie eine kurzfristige Umsetzung wünschen, erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot. Bei Auftragseingang bis zum 30.06.2019 gewähren wir einen Sonderrabatt in Höhe von 10%!
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch – sprechen Sie uns einfach an!
Unsere Software stetig weiterzuentwickeln und noch leistungsstärker zu machen, bereitet uns im Team eine große Freude. Unsere langjährige Erfahrung in Kombination mit den Wünschen und Anregungen unserer Kunden, macht uns zu dem Lösungsanbieter rund um das Thema Personal und Sicherheit. Steigern Sie mit uns die Produktivität in Ihrem Unternehmen nachhaltig und blicken Sie zusammen mit uns innovativ in Richtung Zukunft.
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