Sehr geehrte Damen und Herren,
das neue Jahr hat begonnen und wir möchten Ihnen auf diesem Wege ein erfolgreiches und vor allem gesundes Jahr 2023 wünschen. Wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, hat das Bundesarbeitsgericht am 13.09.2022 ein grundlegendes Urteil gefällt.
Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer systematisch zu erfassen.
In seinem Urteil führte das BAG aus, dass bereits der EuGH mit seiner Entscheidung (Urt. V. 14.05.2019 - C-55/18) festgestellt habe, dass Arbeitgeber verpflichtet seien, ein objektives, verlässliches und zugängliches System für die Erfassung sämtlicher Arbeitszeiten einzurichten. Die Pflicht zur Erfassung besteht somit grundsätzlich für alle Arbeitnehmer eines Unternehmens, mit nur wenigen Ausnahmen.
Sie haben mit planzeit bereits in Ihrem Unternehmen eine Zeiterfassung implementiert, welche den Anforderungen des BAG-Urteil vollkommen entspricht. Sollten Sie Stand heute aber noch nicht alle Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen an der Zeiterfassung teilnehmen, können Sie Ihre Lizenz unproblematisch dahingehend erweitern. Die Erfassung der Arbeitszeiten kann dabei klassisch per Zeiterfassungsterminal, aber auch mobil per planzeit Web und App erfolgen.
In unserem Newsletter im Dezember 2022 haben wir über unser Modul planzeit eAU informiert. Im Zusammenhang mit dem BAG-Urteil und der daraus resultierenden Pflicht zur Zeiterfassung, können Sie die Prozesse in Ihrem Unternehmen optimieren und Medienbruchfrei gestalten.
Gerne beraten wir Sie und erarbeiten mit Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Konzept zur Optimierung Ihrer Personalprozesse.
planzeit - WIR sind anders aus
gutem Grund.
Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung und
Softwarelösungen - Made in Germany - sind wir für unsere
Kunden stets persönlich zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen, Björn Berkenkötter Geschäftsführung / CEO
|